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Einkommen optimieren Gleiches Einkommen, mehr Netto.

Vergleichen Sie Ihr Einkommen aus einem SV-pflichtigen Job mit einer Aufteilung auf Hauptjob, Minijob und nebenberufliche Selbständigkeit – mit allen Steuern und Abgaben.

für den PV-Zuschlag

1. Alles im SV-pflichtigen Job

50.000 € brutto bei einem Arbeitgeber – mit voller Sozialversicherung

Netto pro Jahr

32.329 €

2.694 € pro Monat

Steuern

6.796 €

Einkommensteuer, Soli, Kirchensteuer

Sozialabgaben

10.875 €

+ 10.575 € Arbeitgeberanteile

Netto von der Wertschöpfung

53,4 %

Wertschöpfung 60.575 €

2. Einkommen neu aufteilen

Gleiches Bruttoeinkommen, verteilt auf mehrere Beschäftigungsverhältnisse

SV-pflichtiger Hauptjob

30.764 €

2.564 € pro Monat – der Rest des Gesamteinkommens, voll sozialversicherungspflichtig

Minijob

603 € pro Monat

bis 603 € – bei einem anderen Arbeitgeber, Pauschsteuer zahlt der Arbeitgeber

Dann kommt der Minijob ohne Abzug netto an

Nebenberuflich selbständig

1.000 € Gewinn pro Monat

bis 2.966 € (75 % der Bezugsgröße) – keine Sozialabgaben, nur Einkommensteuer

Damit das Modell zulässig bleibt

  • Hauptjob mit mehr als 20 Wochenstunden und mehr als 1.977,50 € im Monat (halbe Bezugsgröße) – aktuell 2.564 €.
  • Selbständige Tätigkeit höchstens 20 Stunden pro Woche und Gewinn bis 2.966 € im Monat (75 % der Bezugsgröße) – so gilt sie nicht als hauptberuflich.
  • Minijob bei einem anderen Arbeitgeber als dem Hauptjob – beim selben Arbeitgeber zählt er zur Hauptbeschäftigung.
  • Selbständig für eigene Auftraggeber, nicht für den eigenen Arbeitgeber – sonst droht Scheinselbständigkeit.

3. Vergleich

Steuern und Abgaben beider Modelle pro Jahr – bezogen auf Einkommen und Wertschöpfung

Mehr Netto durch die Aufteilung

+ 5.216 €

+ 435 € pro Monat

Nur SV-pflichtiger JobWertschöpfung 60.575 €
AufgeteiltWertschöpfung 58.677 €
Netto Steuern Sozialabgaben AN Arbeitgeberanteile
Nur SV-pflichtiger JobAufgeteiltDifferenz
SV-pflichtiger Hauptjob50.000 €30.764 €− 19.236 €
Minijob0 €7.236 €+ 7.236 €
Gewinn Selbständigkeit0 €12.000 €+ 12.000 €
Bruttoeinkommen50.000 €50.000 €± 0 €
Einkommensteuer− 6.796 €− 5.764 €− 1.032 €
Solidaritätszuschlag0 €0 €± 0 €
Kirchensteuer0 €0 €± 0 €
Sozialabgaben Arbeitnehmer− 10.875 €− 6.691 €− 4.184 €
Netto32.329 €37.545 €+ 5.216 €
Arbeitgeberanteile und Minijob-Pauschalen (ohne Umlagen)10.575 €8.533 €− 2.042 €
Pauschsteuer Minijob (Arbeitgeber)0 €145 €+ 145 €
Wertschöpfung (Kosten aller Auftraggeber)60.575 €58.677 €− 1.898 €
Steuern und Abgaben gesamt28.246 €21.133 €− 7.113 €
Netto vom Einkommen64,7 %75,1 %+ 10,4 Pkt.
Netto von der Wertschöpfung53,4 %64,0 %+ 10,6 Pkt.

Einkommensteuer laut Veranlagung (Jahressteuer). Gewinn ohne Gewerbesteuer (Freibetrag 24.500 €) und ohne Umsatzsteuer (Kleinunternehmerregelung). Der Minijob wird pauschal versteuert und zählt nicht zum zu versteuernden Einkommen. Nebeneinkünfte bis 410 € im Jahr bleiben steuerfrei (Härteausgleich).