Netto für Minijobber und die echten Kosten für Arbeitgeber – mit Pauschalbeiträgen, Pauschsteuer und Umlagen, gewerblich oder im Privathaushalt.
Auf Antrag – dann kein Eigenanteil
Auch familienversichert – sonst kein KV-Pauschalbeitrag
Nur dann fällt die Umlage U1 an
Auszahlung pro Monat
581,29 €
6.975,48 € im Jahr
| Verdienst | 603,00 € |
| Rentenversicherung Eigenanteil (3,60 %) | − 21,71 € |
| Netto | 581,29 € |
Echte Kosten pro Monat
790,95 €
9.491,40 € im Jahr · 31,17 % auf den Verdienst
| Verdienst | 603,00 € |
| Rentenversicherung (15,00 %) | + 90,45 € |
| Krankenversicherung (13,00 %) | + 78,39 € |
| Pauschsteuer (2,00 %) | + 12,06 € |
| Umlage U1 Krankheit (0,80 %) | + 4,82 € |
| Umlage U2 Mutterschaft (0,22 %) | + 1,33 € |
| Insolvenzgeldumlage (0,15 %) | + 0,90 € |
| Gesamtkosten | 790,95 € |
Zusätzlich zahlen gewerbliche Arbeitgeber den Beitrag zur Berufsgenossenschaft (Unfallversicherung), je nach Branche meist 1–3 % des Verdienstes.
Von jedem Euro des Arbeitgebers kommen 73,5 % beim Minijobber an
581,29 € von 790,95 €
Der erste Minijob neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung bleibt steuer- und abgabenfrei für Sie – aber nur bei einem anderen Arbeitgeber. Beim selben Arbeitgeber zählt er zum Hauptjob.
Die einheitliche Pauschsteuer von 2,00 % deckt Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer ab. Alternativ ist eine Abrechnung nach Steuerklasse möglich.
Im Haushaltsscheckverfahren sind die Pauschalbeiträge niedriger (je 5 % für Renten- und Krankenversicherung), und 20 % der Kosten mindern Ihre Einkommensteuer.