Grundsicherungsgeld (bis Juni 2026 Bürgergeld) im Vergleich zum Job: was nach Miete, Mobilität und Rundfunkbeitrag übrig bleibt – und was jede Arbeitsstunde effektiv mehr bringt.
Ab 400 € brutto statt 100 € Grundfreibetrag: 30 € Versicherungspauschale + nachgewiesene Fahrtkosten (Auto oft nur 0,20 € je Entfernungskilometer)
Ohne Arbeit verfügbar
563,00 € mtl.
Mit Arbeit verfügbar
798,11 € mtl.
Mehr durch Arbeit
+ 235,11 € mtl.
effektiv 1,36 € je Arbeitsstunde
Was nach Miete, Mobilität und Rundfunkbeitrag pro Monat zum Leben bleibt
| pro Monat | Grundsicherung | Arbeit 40 Std./Woche |
|---|---|---|
| Nettolohn | – | + 1.716,47 € |
| RegelbedarfGrundsicherungsgeld | + 563,00 € | – |
| Kosten der Unterkunftzahlt das Jobcenter | + 600,00 € | – |
| Aufstockendes Grundsicherungsgeldwenn der Lohn den Bedarf nicht deckt | – | – |
| Warmmiete | − 600,00 € | − 600,00 € |
| Mobilität | – | − 300,00 € |
| Rundfunkbeitrag | befreit | − 18,36 € |
| Effektiv verfügbarfür alles andere: Essen, Kleidung, Strom, Handy … | 563,00 € | 798,11 € |
Ohne Arbeit zahlt das Jobcenter auch die Kranken- und Pflegeversicherung. Mit Arbeit sind Lohnsteuer und Sozialabgaben bereits vom Nettolohn abgezogen (2.409,33 € brutto, Steuerklasse I, kinderlos, gesetzlich versichert, 2026).
Differenz zwischen beiden Varianten – umgerechnet auf jede Arbeitsstunde
Mehr pro Monat
+ 235,11 €
+ 2.821 € im Jahr
Arbeitszeit
173,3 Std.
pro Monat (40 Std. × 52 Wochen ÷ 12)
Stundenlohn
13,90 €
brutto · 9,90 € netto je Stunde
Effektiver Stundenlohn
1,36 €
mehr je Stunde als ohne Arbeit
Das Jobcenter übernimmt Miete und Heizung nur in angemessener Höhe – die Grenze legt jede Kommune selbst fest. Im ersten Jahr des Bezugs (Karenzzeit) zählt die tatsächliche Miete, seit 1. Juli 2026 aber höchstens das 1,5-Fache der örtlichen Grenze; Heizkosten werden sofort geprüft. Danach fordert das Jobcenter Sie auf, die Kosten zu senken. Was darüber liegt, zahlen Sie aus dem Regelbedarf.
Deckt der Lohn Ihren Bedarf (1.163,00 €: Regelbedarf plus anerkannte Miete) nicht, stockt das Jobcenter auf. Anrechnungsfrei bleiben 100 € Grundfreibetrag sowie 20 % des Bruttolohns von 100 bis 520 €, 30 % von 520 bis 1.000 € und 10 % von 1.000 bis 1.200 € (§ 11b SGB II) – höchstens 348 €. Bei Ihrem Lohn: 348,00 €.
Wer Grundsicherungsgeld bezieht – auch als Aufstocker –, wird auf Antrag vom Rundfunkbeitrag (18,36 €) befreit. Die Kosten für den Arbeitsweg tragen Sie mit Arbeit selbst; das Deutschlandticket kostet 2026 63,00 €. In der Steuererklärung bringt die Entfernungspauschale bei Mindestlohn meist wenig, weil der Arbeitnehmer-Pauschbetrag schon berücksichtigt ist.
Alleinstehende Person ohne Kinder und ohne anrechenbares Vermögen. Lohn nach Lohnsteuer und Sozialabgaben 2026 (Steuerklasse I, durchschnittlicher Zusatzbeitrag, Berlin). Regelbedarf 2027 noch nicht festgelegt.